Gebührenordnung, Stand: 01.04.2024

Einmalige Kosten  
Aufnahmegebühr (nicht bei 2c & 2d) 15,50 €
Materialkosten MK 1/2, 3 7,00 €
Materialkosten MK 4&5 15,50 €


WAS KINDER/JUGENDLICHE
monatlich pro Person
(bis 18 Jahre bzw. lt.
Abschnitt Ermäßigung)
ERWACHSENE
monatlich pro Person
1. Grundfächer
MusiKnirpse 1 / 2 (45 Min.), 1 Jahr 31,00 € --
MusiKnirpse 3 (45 Min.), 1 Jahr 31,00 € --
MusiKnirpse 4 & 5 (45 Min.), 2 Jahre 31,00 € --
First steps (45 Min.), 1 Jahr 31,00 € --


2. Instrumental-/Vokalunterricht
a) Einzelunterricht
30 Minuten 78,50 € 118,00 €
45 Minuten 113,50 € 167,50 €

b) Gruppenunterricht
2er Gruppe 30 Minuten 50,50 € 71,50 €
2er Gruppe 45 Minuten 67,00 € 107,00 €
3er Gruppe 45 Minuten 50,50 € 71,50 €
3er Gruppe 60 Minuten 67,00 € 107,00 €

c) Schnupperkurs Kind/Jug.liche*r
5x 30 Minuten Einzelunterricht 117,50 € --

d) 5er Karte Erwachsene
Einzelunterricht 30 Minuten -- 165,00 €
Einzelunterricht 45 Minuten -- 247,50 €


3. Tanzfächer
Alle Angebote 60 Minuten
42,00 € 56,50 €


4. Zusatzkosten
a) Unfallversicherung
b) Notenkopien Instrumental-/Vokalfächer
0,42 €
1,00 €
0,42 €
1,00 €


5. Instumentenmiete *
a) Gitarre 12,50 € 12,50 €
b) Geige, Cello, Klarinette,
Querflöte,Saxofon
15,50 € 15,50 €
* falls verfügbar

Ermäßigung
Für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen gilt:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren, ausgenommen Schnupperkurs und MusiKnirpse 1/2, 3, 4 und 5,
1) für das 2. Kind in der Musikschule um 25%,
2) für das 3. und jedes weitere Kind in der Musikschule um 30%,
3) bei Empfängern von Wohngeld oder Sozialhilfe für alle Kinder um 60%.

Die Reihenfolge der Geschwisterkinder richtet sich jeweils nach der Höhe der jeweiligen Unterrichtsgebühren vor Abzug einer Ermäßigung. Das Kind mit der höchsten Gesamtgebühr zählt als erstes. In Härtefällen kann auf Antrag Ermäßigung gewährt werden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird für den Unterricht der Erwachsenen-Tarif fällig. Ausnahme: Erhalt von Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz. Entsprechenden Nachweis oder eine Schulbescheinigung bitte vorlegen (dann Tarif Kinder/Jugendliche – bis max. zum 25. Lebensjahr). Für Bundesfreiwilligendienstleistende gilt der Tarif für Kinder und Jugendliche.

Gebühreneinzug

Die Unterrichtsgebühren sind für alle 12 Monate des Jahres, auch für die Ferienzeit und die gesetzlichen Feiertage, zu entrichten. Ein Erlass des Schulgeldes bei versäumtem Unterricht seitens des/der Schülers/in kann nicht gewährt werden. Ausgenommen es liegt nach 3 ausgefallenen Unterrichtseinheiten ein ärztliches Attest vor; dann wird die Gebühr ab der 4. ausgefallenen Unterrichtseinheit erstattet. Bei mehr als drei ausfallenden Unterrichtseinheiten pro Schuljahr in Folge einer Erkrankung der Lehrkraft werden anteilig Unterrichtsgebühren erstattet.
Die Unterrichtsgebühren können aus Verwaltungsgründen nur im Bank-Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierfür sind auf dem Anmeldeformular die entsprechenden Angaben für das jederzeit widerrufbare Lastschriftverfahren zu machen.
Die Unterrichtsgebühren und ggf. die Instrumentenmiete werden zum 15. eines jeden Monats eingezogen.
Für eine nicht ausgeführte Abbuchung der Gebühren wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben. Bei Nichtantritt des Unterrichts nach der Frist des Widerrufrechts werden die Musikschulgebühren für 2 Monate fällig.
Stand: 01.04.2024